Ein-Mann-Unternehmen
Ein-Mann-Unternehmen: Nur mit Gewerbeanmeldung
Wer sich mit Autoservice, als Hausmeister oder mit einem kleinen Onlineshop selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Nur so stellt er sein Kleinunternehmen von Anfang an auf eine rechtlich tragfähige Basis. Auch wenn die eigentliche Gewerbeanmeldung nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, gibt es Fehler, die Neulingen dabei immer wieder unterlaufen. Beispielsweise indem sie ihr Tätigkeitsfeld nicht genau genug beschreiben. Je nachdem, in welchem Bereich sie sich selbstständig machen, müssen sie darüber hinaus die Vorgaben der Handwerksordnung beachten.
Die richtige Behörde finden
Den Gewerbeschein erhalten angehende Kleinunternehmer in den meisten Städten beim Ordnungsamt oder der jeweils zuständigen Behörde. Dabei muss die Gewerbeanmeldung stets am Sitz des Unternehmens erfolgen. Der Betreiber eines kleinen Onlineversandhandels, der seine Waren von zu Hause aus verschickt, meldet sich dementsprechend am eigenen Wohnort. Je nach Behörde kann das notwendige Formular auch aus dem Internet heruntergeladen und daheim ausgefüllt werden. Die Infoplattform www.gruendercheck.com empfiehlt, die geplante Tätigkeit dabei so genau wie möglich zu beschreiben und dem Anmeldeformular wenn nötig ein zusätzliches Blatt anzufügen. Je nach Gewerbe muss der Kleinunternehmer außerdem weitere Dokumente beilegen.
Spezifische Voraussetzungen beachten
Angehende Gastronomen brauchen beispielsweise ein gültiges Gesundheitszeugnis und wer sich als Taxifahrer selbstständig machen will, muss sich rechtzeitig um einen Personenbeförderungsschein bemühen. Ungleich stärker reglementiert sind handwerkliche Tätigkeiten. Wer keine entsprechende Ausbildung hat, darf unter Umständen keine selbst restaurierten Möbel im Internet verkaufen. Derartige Fragen gilt es vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Handwerkskammer zu klären. Je nach Art und Umfang des Gewerbes werden außerdem unterschiedlich hohe Anmeldegebühren fällig, die der frischgebackene Kleinunternehmer noch vor Ort begleichen kann.